Leichte Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter ›› https://best-practice.ki-hessen.de veröffentlichte Online-Anwendung mit Best-Practice Beispielen für KI-Projekte in Hessen der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.04.2022 erstellt und zuletzt am 19.01.2024 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Mai 2022 durch eine Prüfstelle durchgeführten BIK BITV-Test. Aufgrund der in der Überprüfung festgestellten und zwischenzeitlich behobenen Barrieren sowie eines durch die Prüfstelle durchgeführten Nachtests ist die Website ›› https://best-practice.ki-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson:
Andreas Schramm
Projektmanager Digitale Transformation
Mainzer Str. 118
65189 Wiesbaden
Telefon: ›› +49 611 95017-8459
E-Mail: ›› andreas.schramm_at_htai.de
Zum Formular ›› Barriere melden
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
Telefon: ›› +49 641 303 - 2901
E-Mail: ›› Durchsetzungsstelle-LBIT_at_rpgi.hessen.de
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