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Leichte Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter ›› https://best-practice.ki-hessen.de veröffentlichte Online-Anwendung mit Best-Practice Beispielen für KI-Projekte in Hessen der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungs­gesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barriere­freiheit

Diese Erklärung wurde am 04.04.2022 erstellt und zuletzt am 19.01.2024 aktualisiert.

Stand der Verein­barkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Mai 2022 durch eine Prüfstelle durchgeführten BIK BITV-Test. Aufgrund der in der Überprüfung festgestellten und zwischenzeitlich behobenen Barrieren sowie eines durch die Prüfstelle durchgeführten Nachtests ist die Website ›› https://best-practice.ki-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barriere­freiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson:

Andreas Schramm
Projektmanager Digitale Transformation
Mainzer Str. 118
65189 Wiesbaden

Telefon: ›› +49 611 95017-8459
E-Mail: ›› andreas.schramm_at_htai.de

Zum Formular ›› Barriere melden

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden­stellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7

35390 Gießen

Telefon: ›› +49 641 303 - 2901
E-Mail: ›› Durchsetzungsstelle-LBIT_at_rpgi.hessen.de



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